Durch eine Beglaubigung bescheinigt ein ermächtigter Übersetzer die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Übersetzung.
Beglaubigte Übersetzungen tragen daher einen Beglaubigungsvermerk, Beglaubigungsstempel, Aktenzeichen sowie die Unterschrift des Übersetzers. Beglaubigte Übersetzungen werden von mir ohne Mehrpreis in 2-facher Ausfertigung erstellt.
Als ermächtigte Diplom-Übersetzerin für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm (AZ 3162 E – 17.2350) bin ich berechtigt, beglaubigte Übersetzungen Deutsch-Russisch / Russisch-Deutsch von unterschiedlichsten Urkunden und Dokumenten anzufertigen.
Darunter fallen unter anderem: